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Mitteilungen

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    Die Ursache bleibt ein Rätsel: Selbst die aktuelle medizinische Leitlinie nennt keine Ursachen für die Erkrankung. Eine seriöse medizinische Therapie versucht also vielmehr, gezielt Symptome zu lindern. Der neue Fibromyalgie-Ratgeber ist erschienen, herausgegeben von der Deutschen Fibromyalgie Vereinigung (DFV) e.V. Wir haben mit Autor Holger Westermann gesprochen.

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  • | Presse

    BAG SELBSTHILFE begrüßt Neuerungen. Qualität muss aber auch bei den betroffenen Menschen ankommen.

    Düsseldorf, 16.02.2017.

    Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen brauchen qualitativ gute und passende Hilfsmittel. Bislang hatten viele Versicherte nur durch eigene Aufzahlungen Zugang zu einer für sie individuell passenden und notwendigen Versorgung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist ein wichtiger Schritt für eine Verbesserung dieser Situation eingeleitet worden. Nun kommt es auf die Umsetzung in der Praxis an.

    "Grundsätzlich gilt im Bereich der gesetzlichen  Krankenversicherung das Prinzip, dass Versicherte notwendige Hilfsmittel ohne zusätzliche Kosten von ihrer Kasse erhalten sollen. Die Realität sieht jedoch bisher häufig ganz anders aus", erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

    Die Liste der Hilfsmittel, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen brauchen, ist lang. Von Inkontinenzhilfen, Rollstühle, Gehhilfen bis hin zur Stoma-Versorgungen. Viele Ausschreibungen im Bereich der Hilfsmittel folgten in der Vergangenheit dem Diktat des niedrigsten Preises. Betroffene mussten sich deshalb entweder zwischen einer unzureichenden Versorgung oder einer Aufzahlung entscheiden.

    Das neue HHVG legt nun fest, dass Ausschreibungen sich nicht allein am Preis orientieren dürfen, sondern die Qualität zwingend zu berücksichtigen ist. Ferner müssen die Hilfsmittel dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und es ist Aufgabe der Krankenkassen zu kontrollieren, ob die Versorger ihre gesetzlichen Pflichten einhalten.

    "Wir begrüßen diese wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung  von Betroffenen sehr. Jetzt gilt es aber, die Theorie auch in die Praxis umzusetzen. Denn nur dann profitieren chronisch kranke und behinderte Menschen auch tatsächlich davon", mahnt Dr. Martin Danner.

    In dem Gesetzgebungsprozess wurden auch wichtige Anliegen der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen, wie die Verbesserung der Ausnahmeregelung zur Versorgung mit Sehhilfen, Modellvorhaben zur podologischen Therapie bei Krankheiten ermöglicht, deren Auswirkungen mit den Schädigungen von Diabetes vergleichbar sind und auch Weiterentwicklungen im Bereich der Patientenvertretung. Darüber hinaus wurden Ausschreibungen in verschiedenen Fällen für unzweckmäßig erklärt, etwa wenn eine Versorgung durch einen hohen Anteil an Dienstleistungen gekennzeichnet ist.

    "Wir freuen uns sehr, dass sich unser gemeinsames Engagement mit unseren Mitgliedsverbänden zur Verbesserung der Situation der Betroffenen gelohnt hat. Für die Zukunft wünschen wir uns eine Gesundheitsversorgung, welche insgesamt die nach wie vor bestehenden Hindernisse im Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stärker in den Blick nimmt, insbesondere die Barrierefreiheit der Arztpraxen. In einer älter werdenden Gesellschaft sind diese Aspekte für alle BürgerInnen wichtig", so der Bundegeschäftsführer des Dachverbandes von 117 Selbsthilfeverbänden.

    Burga Torges

    Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    BAG SELBSTHILFE e.V.
    Bundesarbeitsgemein schaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen 

    Kirchfeldstraße 149
    40215 Düsseldorf
    Fon: 02 11 / 3 10 06-25
    Fax: 02 11 / 3 1006-34 

    Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände. 

    Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. 

    Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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  • | Mitteilungen

    Das Ausstellen einer Chronikerbescheinigung wird einfacher: Seit Oktober 2016 gibt es ein bundesweit einheitliches Formular mit deutlich weniger Feldern, das elektronisch ausgefüllt werden kann. Neu ist ferner, dass die Vertragsärzte das Formular vorhalten. Es wird nicht mehr von den Kassen ausgegeben.

    Das überarbeitete Muster 55 ist deutlich übersichtlicher als der alte Vordruck und im neuen A-6-Format nicht größer als ein Rezept. Die anzugebenen Informationen wurden auf das Nötigste reduziert. Der Ausfüllbereich für die Krankenkassen ist gänzlich weggefallen. „Damit reduziert sich der Aufwand für die Ärzte“, betont die stellvertretende KBV-Vorsitzende Dipl.-Med. Regina Feldmann.

    Altes Formular sorgte für Ärger

    Die Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gehört seit Jahren zu den Ärgernissen in vielen Praxen. Ärzte hatten mehrfach kritisiert, dass die Kassen unterschiedliche Vordrucke verwenden würden und sie diese deshalb per Hand ausfüllen müssten. Zudem würden Angaben verlangt, die nicht sinnvoll seien. In einem Projekt des Normenkontrolltrats der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in Praxen hatten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband daher auf eine Vereinfachung der Chronikerbescheinigung geeinigt.

    Angaben deutlich reduziert

    Auf der neuen Bescheinigung geben Ärzte künftig nur noch die Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit wann der Versicherte wegen dieser Erkrankung ständig in Behandlung ist und ob diese weiterhin erforderlich ist. Zudem geben ab Oktober nicht mehr die Krankenkassen das Formular an ihre Versicherten aus. Die Ärzte haben es in ihrer Praxis vorrätig. Es kann am Praxiscomputer elektronisch ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erstellt werden.

    Abrechnung unverändert

    Das neue Muster 55 wird seit dem 4. Quartal 2016 in den Praxen vorgehalten. Es wird seit Oktober in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein. Die Abrechnung erfolgt unverändert über die hausärztliche Versichertenpauschale, alternativ über die arztgruppenübergreifende Gebührenordnungsposition 01610.

    Patienten benötigen die Chronikerbescheinigung, wenn sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Laut Gesetz beträgt die Belastungsgrenze für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Normalerweise liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent.

     

    Mit freundlicher Genehmigung von:

    KBV
    Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
    Quelle „KBV-PraxisNachrichten“

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    Informationen rund um die Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs. 

    Patienteninformation: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs

    In diesem Merkblatt geht es um die Versorgung von Patienten, die langfristig Heilmittel wie Krankengymnastik, Sprach- und Ergotherapie benötigen. Die Regelung hierzu fördert die Behandlungskontinuität der Versicherten und entlastet die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Heilmittel werden ärztlich verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten persönlich erbracht. Unter welchen Voraussetzungen sie als Krankenkassenleistungen verordnet werden können, regelt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). 

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    Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)

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    Pressemitteilung Langfristiger Heilmittelbedarf: Normenklarheit und geringerer bürokratischer Aufwand

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    1. Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015

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  • | Presse

    Die Aktualisierung der Leitlinie „Fibromyalgiesyndrom“ steht zur Verfügung. Herausgeber der Leitlinie ist die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Federführend für die Aktualisierung war die Deutsche Schmerzgesellschaft. Die Leitlinie wurde in den letzten Monaten unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus 12 Fachgesellschaften (Ärzte, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Pharmazeuten, Psychologen) sowie unter Mitwirkung von Patientenvertretern überarbeitet.

    Das Fibromyalgiesyndrom gehört zu den häufigsten chronischen Schmerzsyndromen. Ziel der Leitlinie ist es zu beschreiben, welche diagnostischen Maßnahmen sinnvoll sind und wie Betroffene bestmöglich und sektorenübergreifend versorgt werden können. Die Leitlinie wurde erstmals 2008 veröffentlicht und wurde aktuell zum zweiten Mal aktualisiert. Bis zur abschließenden Fertigstellung der dritten, aktualisierten Version bleibt die zweite Auflage der Leitlinie gültig. Kommentare zur Leitlinie können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen (finden Sie auch auf http://www.dgss.org/startseite/ unter der Rubrik Versorgung) an info(at)dgss.org gesendet werden. Nach der Konsultationsphase werden die eingegangenen Kommentare von der Steuergruppe der Leitlinie geprüft. Die Steuergruppe entscheidet, ob und in welcher Weise Kommentare im Leitlinientext berücksichtigt werden.

    Kontakt: Fachlicher Ansprechpartner: Prof. Dr. med. Winfried Häuser, whaeuser(at)klinikum-saarbruecken.de

    Patientenversion der Leitlinie 145/004

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  • | Mitteilungen

    Der Bedarf an Pflege steigt seit Jahren ständig an. Rund 3 Millionen Menschen sind heute bereits aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder altersbedingt auf Leistungen aus der Pflegeversicherung angewiesen. Fast die Hälfte der betroffenen Menschen wird von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause betreut.

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  • | Forschung

    Bewegung hilft möglicherweise besser als Medikamente

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