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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll Versorgungspraxis verbessern

| Presse

BAG SELBSTHILFE begrüßt Neuerungen. Qualität muss aber auch bei den betroffenen Menschen ankommen.

Düsseldorf, 16.02.2017.

Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen brauchen qualitativ gute und passende Hilfsmittel. Bislang hatten viele Versicherte nur durch eigene Aufzahlungen Zugang zu einer für sie individuell passenden und notwendigen Versorgung. Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist ein wichtiger Schritt für eine Verbesserung dieser Situation eingeleitet worden. Nun kommt es auf die Umsetzung in der Praxis an.

"Grundsätzlich gilt im Bereich der gesetzlichen  Krankenversicherung das Prinzip, dass Versicherte notwendige Hilfsmittel ohne zusätzliche Kosten von ihrer Kasse erhalten sollen. Die Realität sieht jedoch bisher häufig ganz anders aus", erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Die Liste der Hilfsmittel, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen brauchen, ist lang. Von Inkontinenzhilfen, Rollstühle, Gehhilfen bis hin zur Stoma-Versorgungen. Viele Ausschreibungen im Bereich der Hilfsmittel folgten in der Vergangenheit dem Diktat des niedrigsten Preises. Betroffene mussten sich deshalb entweder zwischen einer unzureichenden Versorgung oder einer Aufzahlung entscheiden.

Das neue HHVG legt nun fest, dass Ausschreibungen sich nicht allein am Preis orientieren dürfen, sondern die Qualität zwingend zu berücksichtigen ist. Ferner müssen die Hilfsmittel dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und es ist Aufgabe der Krankenkassen zu kontrollieren, ob die Versorger ihre gesetzlichen Pflichten einhalten.

"Wir begrüßen diese wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung  von Betroffenen sehr. Jetzt gilt es aber, die Theorie auch in die Praxis umzusetzen. Denn nur dann profitieren chronisch kranke und behinderte Menschen auch tatsächlich davon", mahnt Dr. Martin Danner.

In dem Gesetzgebungsprozess wurden auch wichtige Anliegen der BAG SELBSTHILFE aufgegriffen, wie die Verbesserung der Ausnahmeregelung zur Versorgung mit Sehhilfen, Modellvorhaben zur podologischen Therapie bei Krankheiten ermöglicht, deren Auswirkungen mit den Schädigungen von Diabetes vergleichbar sind und auch Weiterentwicklungen im Bereich der Patientenvertretung. Darüber hinaus wurden Ausschreibungen in verschiedenen Fällen für unzweckmäßig erklärt, etwa wenn eine Versorgung durch einen hohen Anteil an Dienstleistungen gekennzeichnet ist.

"Wir freuen uns sehr, dass sich unser gemeinsames Engagement mit unseren Mitgliedsverbänden zur Verbesserung der Situation der Betroffenen gelohnt hat. Für die Zukunft wünschen wir uns eine Gesundheitsversorgung, welche insgesamt die nach wie vor bestehenden Hindernisse im Gesundheitssystem für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stärker in den Blick nimmt, insbesondere die Barrierefreiheit der Arztpraxen. In einer älter werdenden Gesellschaft sind diese Aspekte für alle BürgerInnen wichtig", so der Bundegeschäftsführer des Dachverbandes von 117 Selbsthilfeverbänden.

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAG SELBSTHILFE e.V.
Bundesarbeitsgemein schaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen 

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Fon: 02 11 / 3 10 06-25
Fax: 02 11 / 3 1006-34 

Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 117 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 13 Landesarbeitsgemeinschaften und 5 außerordentliche Mitgliedsverbände. 

Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. 

Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.