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Neue Chronikerbescheinigung für Zuzahlungsbefreiung seit Oktober 2016

| Mitteilungen

Das Ausstellen einer Chronikerbescheinigung wird einfacher: Seit Oktober 2016 gibt es ein bundesweit einheitliches Formular mit deutlich weniger Feldern, das elektronisch ausgefüllt werden kann. Neu ist ferner, dass die Vertragsärzte das Formular vorhalten. Es wird nicht mehr von den Kassen ausgegeben.

Das überarbeitete Muster 55 ist deutlich übersichtlicher als der alte Vordruck und im neuen A-6-Format nicht größer als ein Rezept. Die anzugebenen Informationen wurden auf das Nötigste reduziert. Der Ausfüllbereich für die Krankenkassen ist gänzlich weggefallen. „Damit reduziert sich der Aufwand für die Ärzte“, betont die stellvertretende KBV-Vorsitzende Dipl.-Med. Regina Feldmann.

Altes Formular sorgte für Ärger

Die Bescheinigung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gehört seit Jahren zu den Ärgernissen in vielen Praxen. Ärzte hatten mehrfach kritisiert, dass die Kassen unterschiedliche Vordrucke verwenden würden und sie diese deshalb per Hand ausfüllen müssten. Zudem würden Angaben verlangt, die nicht sinnvoll seien. In einem Projekt des Normenkontrolltrats der Bundesregierung zum Bürokratieabbau in Praxen hatten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband daher auf eine Vereinfachung der Chronikerbescheinigung geeinigt.

Angaben deutlich reduziert

Auf der neuen Bescheinigung geben Ärzte künftig nur noch die Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit wann der Versicherte wegen dieser Erkrankung ständig in Behandlung ist und ob diese weiterhin erforderlich ist. Zudem geben ab Oktober nicht mehr die Krankenkassen das Formular an ihre Versicherten aus. Die Ärzte haben es in ihrer Praxis vorrätig. Es kann am Praxiscomputer elektronisch ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erstellt werden.

Abrechnung unverändert

Das neue Muster 55 wird seit dem 4. Quartal 2016 in den Praxen vorgehalten. Es wird seit Oktober in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein. Die Abrechnung erfolgt unverändert über die hausärztliche Versichertenpauschale, alternativ über die arztgruppenübergreifende Gebührenordnungsposition 01610.

Patienten benötigen die Chronikerbescheinigung, wenn sie bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Laut Gesetz beträgt die Belastungsgrenze für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Normalerweise liegt die Belastungsgrenze bei zwei Prozent.

 

Mit freundlicher Genehmigung von:

KBV
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin
Quelle „KBV-PraxisNachrichten“