Zum Hauptinhalt springen

Broschüre ABC Rehabilitation vom BSK

| Mitteilungen

Es kann jeden treffen: ein Sturz von der wackligen Leiter zu Hause oder ein Unfall mit dem Fahrzeug auf der Straße können eine lebenslange Körperbehinderung zur Folge haben. Viele Fragen können auftreten: „Ich bin durch einen Unfall plötzlich Schwerbehindert. Verliere ich meinen Arbeitsplatz?“ oder „Habe ich einen Anspruch auf einen medizinische Rehabilitation, wenn ich nicht mehr im Arbeitsleben stehe?“ Antworten darauf gibt es in der Beratungsbroschüre „ABC Rehabilitation“ vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK). 
 
Auf über 100 Seiten werden die Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) verständlich erläutert. Die Broschüre soll Menschen dabei unterstützen, die gesellschaftlichen Möglichkeiten einzufordern und für eine Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fit zu machen.
Arbeitgeber finden darin hilfreiche Informationen über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die Gestaltung eines barrierefreien Arbeitsplatzes und welche finanzielle Unterstützung es dafür gibt. Zu beziehen ist die Broschüre im online-Shop des BSK unter: shop.bsk-ev.org/ratgeber

Mit freundlichen Grüßen


Lea Lausecker
FSJ
Pressestelle

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Altkrautheimer Straße 20
74238 Krautheim
Tel.: 06294 428125
Fax: 06294 428119
www.bsk-ev.org
www.facebook.com/bskev


Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Altkrautheimer Str. 20, 74238 Krautheim,
Telefon: 06294 4281-0, Telefax: 06294 4281-79,
Geschäftsstellenleiter Ulf-D. Schwarz, Bundesvorsitzender Gerwin Matysiak, Amtsgericht Stuttgart VR 590154