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Broschüre ABC Antidiskriminierungsrecht vom BSK

| Mitteilungen

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ steht im Artikel 3 des Grundgesetztes. An diesem Benachteiligungsverbot hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. BSK, als anerkannter Verbraucherschutz- und Antidiskriminierungsverband bereits 1994 maßgeblich mitgearbeitet.

Dieser Artikel soll die rund 10 Millionen Menschen schützen, die eine Behinderung haben. Das seit 2006 bestehende Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (AGG) soll den Schutz vor Benachteiligung und eine selbstbestimmte Lebensführung sicherstellen.

In der Broschüre ABC Antidiskriminierung will der BSK praktische Tipps und Ratschläge geben, wie man Diskriminierung erkennen und sich dagegen zur Wehr setzen kann. Alle wichtigen Begriffe werden in dem Ratgeber alphabetisch aufgeführt und erläutert.

Die Broschüre soll betroffenen Menschen, aber auch Selbsthilfegruppen und Juristen Antworten auf alle Fragen über Rechte und Möglichkeiten bei einer Benachteiligung geben. Zu beziehen ist sie im online-Shop des BSK unter: shop.bsk-ev.org/ratgeber


Mit freundlichen Grüßen

Lea Lausecker
FSJ
Pressestelle

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
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